Kündigung erhalten – was jetzt?
Der erste Impuls ist Schockstarre, der zweite Wut. Beide sind verständlich – und beide kosten Geld, wenn sie zu lange dauern. In den ersten Tagen entscheidet sich mehr als in den drei Monaten danach.
Die zwei teuersten Irrtümer
Erstens: «Ich melde mich beim RAV, wenn ich wirklich arbeitslos bin.» Rückwirkend anmelden geht nicht – für die Zeit davor gibt es kein Geld.
Zweitens: «Bewerben muss ich mich erst danach.» Bewerbungen werden bereits während der Kündigungsfrist verlangt, je nach RAV sechs bis zwölf pro Monat. Wer das versäumt, bekommt Einstelltage – Tage ohne Taggeld.
Kurz gesagt
- Eine Aufhebungsvereinbarung nicht sofort unterschreiben. Sie kann wie eine eigene Kündigung behandelt werden – mit Folgen fürs Taggeld.
- Prüfen, ob Kündigungsfrist und Termin stimmen und ob Sperrfristen greifen: bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst kann eine Kündigung nichtig sein.
- Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Kündigung gilt eine kurze Frist für die schriftliche Einsprache, noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Bewerbungen von Anfang an dokumentieren: Datum, Firma, Stelle, Antwort. Absagen aufbewahren.
- Beim Arbeitszeugnis zählt die Formulierung, nicht der freundliche Ton. Sie dürfen Änderungen verlangen.
Die häufigsten Fehler
- Zu spät beim RAV anmelden.
- Erst nach dem letzten Arbeitstag mit Bewerben beginnen.
- Am Monatsende fünf Bewerbungen auf einmal verschicken – das fällt auf.
- Für alle Stellen dasselbe Schreiben verwenden. Rekrutierende erkennen das sofort.
- Vergessen, den Übertritt bei Krankentaggeld und Unfallversicherung zu klären – die Deckung über den Arbeitgeber endet.
Was ich für Sie übernehme
- Ich mache mit Ihnen eine Liste mit allem, was in den nächsten zwei Wochen zu tun ist.
- Ich prüfe Kündigungsfrist, Termin und mögliche Sperrfristen und sage Ihnen, was auffällt.
- Ich überarbeite Ihr Bewerbungsdossier – aus Sicht der Rekrutierung, nicht aus dem Ratgeber.
- Ich richte Ihre Bewerbungsdokumentation fürs RAV ein, damit sie zählt.
- Ich gehe Ihr Arbeitszeugnis durch und formuliere Ihre Änderungswünsche.
- Ich kläre mit Ihnen Versicherungen, Budget und Prämienverbilligung, bevor es eng wird.
Häufige Fragen
Wann muss ich mich beim RAV anmelden?
So früh wie möglich, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Rückwirkend ist keine Anmeldung möglich.
Muss ich mich schon während der Kündigungsfrist bewerben?
Ja. Verlangt werden ernsthafte Bemühungen bereits während der laufenden Anstellung, je nach RAV sechs bis zwölf Bewerbungen pro Monat, dokumentiert und über den Monat verteilt.
Was sind Einstelltage?
Tage ohne Arbeitslosentaggeld als Sanktion, etwa bei verspäteter Anmeldung oder zu wenigen Bewerbungen. Der Entscheid kann angefochten werden.
Bekomme ich Taggeld, wenn ich selbst gekündigt habe?
Grundsätzlich ja, aber ohne Anschlusslösung drohen erhebliche Einstelltage. Unzumutbarkeit muss belegt werden, am besten mit Unterlagen aus der Zeit vor der Kündigung.
Was gilt, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?
Es können Sperrfristen greifen, die das Arbeitsverhältnis verlängern. Die Arbeitsunfähigkeit ist sofort zu melden und ärztlich zu bestätigen.
Die Kündigung liegt da und der Kopf ist leer?
Genau dafür ist das kostenlose Erstgespräch da. Danach wissen Sie, was diese Woche dran ist.
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