Betreibung erhalten – was tun?

Ein blauer Umschlag vom Betreibungsamt, und der Magen zieht sich zusammen. Bevor Sie irgendetwas anderes tun: Es läuft eine sehr kurze Frist.

10 Tage für den Rechtsvorschlag

Ab Zustellung des Zahlungsbefehls haben Sie zehn Tage, um Rechtsvorschlag zu erheben. Er ist gratis und stoppt die Betreibung sofort. Verpassen Sie die Frist, gilt die Forderung als unbestritten – und der Weg zur Pfändung steht offen.

Sind es nur noch wenige Tage: Melden Sie sich sofort, auch abends oder am Wochenende.

Kurz gesagt

Die häufigsten Fehler

Was ich für Sie übernehme

Häufige Fragen

Kostet der Rechtsvorschlag etwas?

Nein, der Rechtsvorschlag ist kostenlos.

Wie lange habe ich Zeit?

Zehn Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung; fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Ich habe die Frist verpasst. Ist alles verloren?

Nicht zwingend. Wer eine Frist unverschuldet verpasst hat, kann unter Umständen eine Wiederherstellung verlangen – das muss aber sofort geschehen.

Kann bei einer Pfändung alles weggenommen werden?

Nein, das Existenzminimum bleibt geschützt. Es wird individuell berechnet, weshalb es entscheidend ist, alle Auslagen zu belegen.

Diese Seite ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine Abklärung im Einzelfall; Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Kanton und Situation. Massgebend ist immer das Schreiben, das Sie erhalten haben. Ich bin keine Rechtsanwältin und erteile keine Rechtsberatung.

Der Zahlungsbefehl liegt auf dem Tisch?

Schreiben Sie mir mit dem Hinweis «Frist läuft» – dann schaue ich vorrangig hin. Das Erstgespräch von 20 Minuten ist kostenlos.

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