Die Versicherung zahlt nicht – was tun?

Ein Brief, ein Nein, und plötzlich sitzen Sie mit Kosten da, die Sie nicht eingeplant haben. Eine Ablehnung ist kein Urteil, sondern ein Zwischenstand.

Zuerst prüfen: Steht «Verfügung» im Brief?

Wenn ja und am Schluss eine Rechtsmittelbelehrung steht, läuft in der Regel eine Frist von 30 Tagen für die Einsprache. Sie beginnt am Tag nach dem Erhalt, nicht am Datum des Briefes.

Steht beides nicht drin, handelt es sich meist um eine Privatversicherung. Dann gibt es kein Einspracheverfahren – aber warten sollten Sie trotzdem nicht.

Kurz gesagt

Die häufigsten Fehler

Was ich für Sie übernehme

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass eine Frist läuft?

Am Wort «Verfügung» und an der Rechtsmittelbelehrung am Schluss des Schreibens. Fehlen beide, handelt es sich meist um eine Privatversicherung ohne Einspracheverfahren.

Wie lange habe ich Zeit für eine Einsprache?

Bei einer Verfügung aus der Sozialversicherung in der Regel 30 Tage ab Erhalt.

Was, wenn die Zeit für eine Begründung nicht reicht?

Eine kurze Einsprache, die festhält, dass Sie nicht einverstanden sind und die Begründung nachreichen, wahrt die Frist.

Was kann ich tun, wenn auch die Einsprache abgelehnt wird?

Möglich sind die Ombudsstelle, nach einem Einspracheentscheid der Weg ans kantonale Versicherungsgericht sowie die Prüfung einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Diese Seite ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine Abklärung im Einzelfall; Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Kanton und Situation. Massgebend ist immer das Schreiben, das Sie erhalten haben. Ich bin keine Rechtsanwältin und erteile keine Rechtsberatung.

Eine Ablehnung im Briefkasten?

Bringen Sie den Brief mit – im kostenlosen Erstgespräch von 20 Minuten wissen Sie danach, woran Sie sind.

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