Nicht einverstanden mit einem Entscheid?
KESB, IV, Schule, Sozialamt: Wenn über Ihr Leben entschieden wird und Sie es nicht nachvollziehen können, fühlt sich das ohnmächtig an. Sie haben aber Rechte – nur kennt sie kaum jemand, und sie haben alle ein Verfallsdatum.
Suchen Sie die Rechtsmittelbelehrung
Am Schluss des Schreibens steht meist ein Absatz, der sagt, wo und bis wann Sie sich wehren können. Meist gelten 30 Tage, bei vorsorglichen Massnahmen der KESB oft nur 10 Tage.
Dieser Absatz ist Ihr wichtigstes Dokument. Fotografieren Sie ihn und tragen Sie den letzten Tag sofort in den Kalender ein.
Kurz gesagt
- Sie haben in der Regel das Recht auf Akteneinsicht – zu sehen, was über Sie geschrieben wurde. Das ist der Schritt, den fast alle auslassen und der am meisten bringt.
- Sehr oft steht in den Akten etwas, das schlicht falsch ist: ein Datum, eine Aussage, die so nie gefallen ist. Darauf lässt sich aufbauen.
- Die Akteneinsicht verlängert die Frist nicht. Beides muss parallel laufen.
- Auch wo kein Rechtsmittel möglich ist, können Sie eine Stellungnahme einreichen. Was nicht in den Akten steht, existiert im Verfahren nicht.
- Wer sich ein Verfahren nicht leisten kann, kann unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Dieser Antrag wird sehr oft nicht gestellt, weil niemand davon erzählt.
Die häufigsten Fehler
- Erst reagieren, wenn man sich innerlich sortiert hat – die Frist wartet nicht.
- Vorwürfe gegen einzelne Personen schreiben. Das landet in den Akten und bleibt dort.
- Mündlich widersprechen statt schriftlich.
- Die Akten nie angeschaut haben und aus der Erinnerung argumentieren.
- Nicht zur Anhörung erscheinen oder allein hingehen, obwohl eine Begleitperson erlaubt wäre.
Was ich für Sie übernehme
- Ich beantrage mit Ihnen die Akteneinsicht und gehe die Unterlagen mit Ihnen durch.
- Ich stelle fest, welche Frist gilt, und sorge dafür, dass sie gewahrt wird.
- Ich halte Ihre Sicht schriftlich fest – sachlich, belegt, ohne Angriffsfläche.
- Ich bereite Anhörungen und Gespräche mit Ihnen vor und begleite Sie auf Wunsch.
- Ich sage Ihnen rechtzeitig, wenn der Fall eine Anwältin braucht, und bereite die Übergabe vor.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, einen Entscheid der KESB anzufechten?
In der Regel 30 Tage ab Erhalt, bei vorsorglichen Massnahmen oft nur 10 Tage. Massgebend ist immer die Rechtsmittelbelehrung im Schreiben selbst.
Darf ich die Akten einsehen, die über mich geführt werden?
In der Regel ja, und es lohnt sich fast immer – dort steht, worauf der Entscheid tatsächlich beruht. Die Akteneinsicht verlängert die Frist allerdings nicht, beides muss parallel laufen. Ich beantrage sie mit Ihnen und gehe die Akten anschliessend mit Ihnen durch.
Was ist ein Vorbescheid der IV?
Eine Ankündigung des geplanten Entscheids. Dagegen kann innert 30 Tagen Einwand erhoben werden – das ist die beste Gelegenheit, bevor die Verfügung ergeht.
Darf ich zu einer Anhörung jemanden mitnehmen?
In vielen Verfahren ja. Es empfiehlt sich, das vorher schriftlich anzufragen.
Was, wenn ich mir das Verfahren nicht leisten kann?
Es besteht die Möglichkeit, unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen. Dafür muss die finanzielle Lage belegt werden.
Ein Entscheid liegt auf dem Tisch?
Schreiben Sie mir mit dem Hinweis «Frist läuft». Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir, was jetzt zuerst zu tun ist.
Erstgespräch anfragenVerwandt: Behörden, KESB und Schule · Trennung und Unterhalt