Nicht einverstanden mit einem Entscheid?

KESB, IV, Schule, Sozialamt: Wenn über Ihr Leben entschieden wird und Sie es nicht nachvollziehen können, fühlt sich das ohnmächtig an. Sie haben aber Rechte – nur kennt sie kaum jemand, und sie haben alle ein Verfallsdatum.

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Am Schluss des Schreibens steht meist ein Absatz, der sagt, wo und bis wann Sie sich wehren können. Meist gelten 30 Tage, bei vorsorglichen Massnahmen der KESB oft nur 10 Tage.

Dieser Absatz ist Ihr wichtigstes Dokument. Fotografieren Sie ihn und tragen Sie den letzten Tag sofort in den Kalender ein.

Kurz gesagt

Die häufigsten Fehler

Was ich für Sie übernehme

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, einen Entscheid der KESB anzufechten?

In der Regel 30 Tage ab Erhalt, bei vorsorglichen Massnahmen oft nur 10 Tage. Massgebend ist immer die Rechtsmittelbelehrung im Schreiben selbst.

Darf ich die Akten einsehen, die über mich geführt werden?

In der Regel ja, und es lohnt sich fast immer – dort steht, worauf der Entscheid tatsächlich beruht. Die Akteneinsicht verlängert die Frist allerdings nicht, beides muss parallel laufen. Ich beantrage sie mit Ihnen und gehe die Akten anschliessend mit Ihnen durch.

Was ist ein Vorbescheid der IV?

Eine Ankündigung des geplanten Entscheids. Dagegen kann innert 30 Tagen Einwand erhoben werden – das ist die beste Gelegenheit, bevor die Verfügung ergeht.

Darf ich zu einer Anhörung jemanden mitnehmen?

In vielen Verfahren ja. Es empfiehlt sich, das vorher schriftlich anzufragen.

Was, wenn ich mir das Verfahren nicht leisten kann?

Es besteht die Möglichkeit, unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen. Dafür muss die finanzielle Lage belegt werden.

Diese Seite ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine Abklärung im Einzelfall; Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Kanton und Situation. Massgebend ist immer das Schreiben, das Sie erhalten haben. Ich bin keine Rechtsanwältin und erteile keine Rechtsberatung.

Ein Entscheid liegt auf dem Tisch?

Schreiben Sie mir mit dem Hinweis «Frist läuft». Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir, was jetzt zuerst zu tun ist.

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