Trennung mit Kindern: Unterhalt und Obhut

Eine Trennung ist zuerst eine Erschütterung. Dass gleichzeitig Zahlen, Formulare und Fristen anfallen, macht sie doppelt schwer. Den zweiten Teil kann Ihnen jemand abnehmen.

Zwei Dinge, die Geld kosten, wenn man sie zu spät erfährt

Inkassohilfe ist gratis. Werden Alimente nicht, zu spät oder nicht vollständig bezahlt, treibt die zuständige Stelle sie für Sie ein. Sehr viele wissen das nicht und versuchen es jahrelang allein.

Rückwirkend gibt es kaum etwas. Im Kanton Zürich werden Rückstände bis ein Jahr zurück berücksichtigt, bei Ehegattenalimenten drei Monate – in anderen Kantonen teils nur zwei Monate. Jeder Monat Zuwarten ist verlorenes Geld.

Kurz gesagt

Ich schreibe das nicht aus einem Ratgeber ab. Ich bin diesen Weg selbst gegangen – mit allem, was dazugehört: Aufstellungen, die dreimal überarbeitet werden mussten, und Termine, vor denen mir schlecht war.

Deshalb weiss ich, welche Papiere Sie brauchen, bevor jemand danach fragt.

Die häufigsten Fehler

Was ich für Sie übernehme

Häufige Fragen

Was tun, wenn die Alimente nicht bezahlt werden?

Es besteht Anspruch auf kostenlose Inkassohilfe. Die zuständige Stelle treibt die Beiträge ein. Zusätzlich können Kinderalimente unter bestimmten Einkommensgrenzen bevorschusst werden.

Was kostet die Inkassohilfe?

Die Dienstleistung ist gratis. Allfällige Betreibungskosten können Ihnen belastet werden, sofern Sie über die Mittel verfügen.

Habe ich auch ohne Ehe Anspruch auf Kinderunterhalt?

Ja. Nötig ist ein Urteil oder ein von der KESB genehmigter Unterhaltsvertrag.

Kann Unterhalt später angepasst werden?

Ja, bei einer wesentlichen und dauerhaften Veränderung der Verhältnisse, etwa Stellenverlust oder geändertem Betreuungsmodell.

Kann ich Alimente rückwirkend einfordern?

Nur begrenzt. Bevorschusst werden Rückstände je nach Kanton höchstens für einige Monate bis ein Jahr.

Diese Seite ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine Abklärung im Einzelfall; Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Kanton und Situation. Massgebend ist immer das Schreiben, das Sie erhalten haben. Ich bin keine Rechtsanwältin und erteile keine Rechtsberatung.

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