Todesfall in der Familie: was zuerst zu tun ist
Man trauert, und gleichzeitig verlangt jemand Unterlagen. Das ist eine Zumutung, und sie lässt sich nicht ganz vermeiden – aber sie lässt sich ordnen.
Zwei Fristen, bevor Sie irgendetwas anderes tun
Drei Monate für die Ausschlagung der Erbschaft. Wer nichts tut, nimmt sie an – samt Schulden, und zwar mit dem eigenen Vermögen.
Ein Monat für das öffentliche Inventar. Damit lassen Sie amtlich aufnehmen, was tatsächlich da ist, bevor Sie entscheiden. Der richtige Weg, wenn Sie unsicher sind.
Kurz gesagt
- Nichts wegwerfen, nichts verteilen, keine Konten leeren – auch keine Erinnerungsstücke. Das kann als Annahme der Erbschaft gelten.
- Ein gefundenes Testament muss bei der zuständigen Behörde abgeliefert werden, auch wenn Ihnen der Inhalt nicht passt.
- Schlagen Sie aus, rücken die nächsten Erben nach – auch Ihre Kinder. Informieren Sie die Familie, sonst läuft für andere unbemerkt eine Frist.
- Ein Konkubinatspartner erbt ohne Testament nichts. Das überrascht viele zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt.
- Bis zur Teilung gehört alles allen gemeinsam, und Entscheide brauchen grundsätzlich Einstimmigkeit. Eine Person, die nicht antwortet, blockiert alles.
Die häufigsten Fehler
- Die Wohnung räumen, bevor die Frage der Annahme geklärt ist.
- Nur eine Todesurkunde bestellen – Sie brauchen mehrere für Banken, Versicherungen und Ämter.
- Die Frist verstreichen lassen, weil im ersten Monat niemand Kraft für Formulare hat.
- Laufende Zahlungen übersehen: Miete, Krankenkasse und Abos laufen weiter.
- Ansprüche bei AHV und Pensionskasse nicht prüfen – dort bestehen teils Hinterlassenenleistungen mit eigenen Fristen.
Was ich für Sie übernehme
- Ich halte mit Ihnen fest, welche Fristen laufen, und trage die Termine ein.
- Ich erstelle die Aufstellung von Vermögen und Schulden als gemeinsame Grundlage.
- Ich arbeite die Abmeldungen der Reihe nach ab: Versicherungen, Banken, Wohnung, Abos, Steuern.
- Ich übernehme die Korrespondenz in der Erbengemeinschaft, wenn das Verhältnis belastet ist.
- Ich bereite alles so auf, dass Notariat oder Anwältin sofort damit arbeiten können.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
In der Regel drei Monate ab Kenntnis des Todes und der eigenen Erbenstellung. Wer nichts unternimmt, nimmt die Erbschaft samt Schulden an.
Was ist ein öffentliches Inventar?
Eine amtliche Aufnahme von Vermögen und Schulden des Nachlasses. Es ist innert eines Monats zu verlangen und eignet sich, wenn unklar ist, ob Schulden vorhanden sind.
Darf ich die Wohnung räumen?
Besser nicht, bevor die Frage der Annahme geklärt ist. Gegenstände an sich zu nehmen kann als Annahme der Erbschaft gelten.
Erbt mein Partner, wenn wir nicht verheiratet sind?
Ohne Testament oder Erbvertrag nicht. Eine Absicherung muss zu Lebzeiten geregelt werden.
Warum kommt eine Erbteilung oft nicht voran?
Weil bis zur Teilung Einstimmigkeit nötig ist. Eine einzige nicht reagierende Person kann alles blockieren.
Ein Berg Papier und keine Kraft dafür?
Wir sortieren gemeinsam und arbeiten es der Reihe nach ab. Das Erstgespräch von 20 Minuten ist kostenlos.
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